Teilnahmebedingungen & Fördermöglichkeiten

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Anmeldung
Bitte melden Sie sich grundsätzlich schriftlich, per Fax oder per E-Mail an. Ihre Anmeldung ist auch ohne unsere Bestätigung verbindlich.

Begrenzung der Teilnehmerzahl
Gehen mehr Anmeldungen ein, als Lehrgangsplätze zur Verfügung stehen, entscheidet das Eingangsdatum der Anmeldung über die Teilnahme.

Absage
Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, abgesagt werden, wird die bereits bezahlte Teilnehmergebühr zurückerstattet. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet.

Rücktritt
Ein Rücktritt von der verbindlichen Anmeldung ist möglich, muss jedoch immer schriftlich erfolgen. Wir behalten uns das Recht vor, bei einer Stornierung früher als 10 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung eine Bearbeitungsgebühr von € 30 je Teilnehmer zu berechnen. Bei Stornierungen ab 10 Kalendertagen vor Beginn der Veranstaltung sowie bei Abbruch eines Lehrgangs berechnen wir die volle Teilnehmergebühr. Für die Seminare der ARGE, für die Unternehmersymposien / Unternehmerseminare und das Gipfelseminar gelten besondere Rücktrittsbedingungen.

Teilnahmebescheinigung
Nach Abschluss einer Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung, bei Zertifikatskursen ein Zertifikat.


Zulassungsvoraussetzungen

Fördermöglichkeiten

ESF-Fachkursprogramm

 

Es besteht die Möglichkeit durch Unterstützung des MInisteriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg eine Förderung des Lehrgangspreises zu erhalten. Die Förderung erfolgt auf Basis des operationellen Programms „Chancen fördern“ des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Baden-Württemberg.

Gerne stehen die Bildungsanbieter für weitere Fragen zur Verfügung.

Bildungsprämie (ESF-Förderung des Bundes)

Geringes Einkommen? Interessierte, die ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 20.000 € bzw. 40.000 € in Lebensgemeinschaften haben, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass über das Förderprogramm „Bildungsprämie“, www.bildungspraemie.info ggf. eine finanziell attraktivere Förderung angeboten wird.

Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg

Die Bildungsakademie der Bauwirtschaft Baden-Württemberg gGmbH und das Berufsförderungswerk der Südbadischen Bauwirtschaft GmbH sind als Bildungseinrichtung nach § 10 Absatz 3 Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) anerkannt.